Vorstand TSV Wichmannshausen 1913 e.V. |
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Wir, der Vorstand des TSV Eintracht Wichmannshausen, möchten Ihnen mit unser Homepage unseren Verein etwas näher bringen.
Der TSV Eintracht Wichmannshausen 1913 e.V. ist einer der größten Sportvereine im Werra-Meißner-Kreis. Als Breitensportverein bieten wir eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten an, dabei geht es vorrangig um den Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Erlebnis Sport.
Neben der Sparte Fußball mit zwei Seniorenmannschaften und unserer Jugendspiel-gemeinschaft, gibt es weitere Abteilungen für unsere über 500 Mitglieder. Angefangen von Tischtennis, Volleyball bis hin zu unserer Turnsparte halten wir ein reichhaltiges Angebot rund um den Sport für unsere Mitglieder bereit. Besondere Aktivitäten, wie Nordic-Walking oder andere Trendsportarten, runden die vielen Möglichkeiten beim TSV ab. Besonders positiv ist die Entwicklung der Tischtennissparte, die einen enormen Zuwachs an aktiven Spielern hat und darüber hinaus eine gute sportliche Entwicklung zeigt. In unserer Turnsparte bieten unsere ausgebildeten Übungsleiter/innen über alle Altersgruppen Übungsstunden an. Dabei steht die Abwechslung in der Sparte „Turnen“ ganz oben!
Auch die Mitgliederzahlen der letzten Jahre verdeutlichen, dass unser Verein in Sachen Sport voll im Trend liegt. In Wichmannshausen betreiben Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus dem ganzen Kreisgebiet ihre Sportart und unterstützen somit als Mitglied unseren Verein.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Jugendarbeit. Diese fängt im Kinderturnen, Jungen- und Mädchenturnen an und wir durch unsere Jugendfußballabteilung abgerundet.
Der Jugendfußball ist in einer Jugendspielgemeinschaft organisiert, wo neben dem TSV Wichmannshausen, die Vereine SG Sontra, SG Wehretal und die SG Pfaffenbachtal vertreten sind. Diese Spielgemeinschaft funktioniert reibungslos und sichert unseren einheimischen Jugendlichen weiter aktiv Fußball zu spielen. Dies ist umso wichtiger, da die Jugendspieler die zukünftigen Spieler unserer Seniorenmannschaften sind. Unsere Jugendtrainer und die Jugendleitung legen Wert auf die persönliche und sportliche Entwicklung der Jugendspieler.
Zusätzliche Aktivitäten, wie Stadionbesuche, Trainingscamps oder Mannschaftsevents fördern dabei den Zusammenhalt und beziehen die Eltern in das Vereinsleben mit ein.
Wir, der Vorstand des TSV Eintracht Wichmannshausen, wissen was wir an unseren Mitgliedern, Trainern, Übungsleiter/innen und allen Unterstützern des Vereins haben.
Denn sie sind die Zukunft unseres Vereines, und der Vorstand dieses Vereines werden dafür sorge tragen, dass dies auch so bleibt.
Wir wünschen Ihnen als Leser unserer Internetseite sehr viel Spaß.
Falls auch Sie ein Teil dieser "Familie" TSV Eintracht Wichmannshausen werden möchten, laden Sie sich unser Anmeldeformularunter dem Menue "Beitrittserklärungen" herunter!
Mit sportlichem Gruß Der Vorstand des TSV Wichmannshausen |
Das Vorstandsteam des TSV Wichmannshausen
Die Mitglieder des Beirats des TSV Wichmannshausen
Hiubert Deiß Eschweger Straße 1 36205 Wichmannshausen Tel.: 05658-8302 email: |
Ralf-Siegbert Giesen In der Hintergasse 9 36205 Wichmannshausen Tel.: 05658-922830 email: |
Dirk Reimuth Am Ehrenmal 14 36205 Wichmannshausen Tel.: 05658-293 |
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Gaby Teister Eschweger Straße 3 36205 Wichmannshausen Tel.: 05658-8715 email: |
Norbert Schilling
Eschweger Straße 36205 Wichmannshausen Tel.: 05658-93289 |
Satzung des Turn- und Sportvereins Eintracht Wichmannshausen 1913 e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der am 15. Juni 1913 gegründete Verein führt den Namen“ Turn- und Sportverein Eintracht 1913 e.V. Wichmannshausen.
Der Verein hat den Sitz in 36205 Sontra. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabenordnung. Er ist beim Amtsgericht Eschwege im
Vereinsregister unter der Registernummer VR 375 eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Der Turn- und Sportverein Eintracht 1913 e.V. Wichmannshausen verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und dient den
sportlichen Aktivitäten seiner Mitglieder auf der Grundlage des Amateurgedankens. Solange der Verein Mitglied im Landessportbund
Hessen e. V (LSBH) ist, werden auch die Satzung des LSBH und die Satzungen der für ihn zuständigen Fachverbände anerkannt.
(2) Der Verein will folgende Ziele erreichen:
- Sport, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit, unter Ausschluss aller parteipolitischen,
konfessionellen und rassischen Gesichtspunkten, fördern; - die Jugend soll dabei in ganz besonderem Maße für den Sport begeistert werden;
- ein vielfältiges Sportangebot sicherstellen;
- sofern möglich, Trendsportarten etablieren (z. B. Cyber-Sport);
- Gemeinschaft der Mitglieder pflegen und fördern;
- Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Serienspielbetrieben in diversen Sparten;
- sportliche Gemeinschaften (Spielgemeinschaften) mit anderen Sportvereinen eingehen, sofern in den jeweiligen Sparten kein eigenständiger
Spielbetrieb mehr möglich ist oder der Wunsch in einzelnen Sparten besteht mit anderen Vereinen zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig und selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder halten keine
Anteile am Vereinsvermögen. Die Mitglieder der Vereinsorgane arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Das Vereinsvermögen und die Mittel des Vereins
werden überwiegend für Zwecke des Sportbetriebes im Rahmen der jährlichen Haushalt- und Budgetplanungen eingesetzt und bereitgestellt.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat Mitglieder und Ehrenmitglieder.
(2) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist die jeweils geltende Satzung und die Ziele des
Vereins anzuerkennen sowie zu unterstützen.
(3) Ehrenmitglieder können nur von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes ernannt werden. Nur Personen, die sich um
den Verein besonders verdient gemacht haben und über eine mindestens 10-jährige Vereinsmitgliedschaft aufweisen, sollten Ehrenmitglieder werden.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter
bzw. die Erziehungsberechtigten zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags
muss er gegenüber dem Antragsteller nicht begründen. Der Vorstand kann die Aufnahme von der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, dass keine
Bedenken gegen eine sportliche Betätigung bestehen, abhängig machen.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft.
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand bis spätestens 6 Wochen zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres zu erklären.
(3) Ein Mitglied kann durch den Vorstand (§11) vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in
schwerwiegender Weise schädigt oder sich 12 Monate mit der Entrichtung seines Beitrages in Verzug befindet oder seine sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gegenüber dem Verein nicht erfüllt.
§ 8 Rechte der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied und Ehrenmitglied ist berechtigt an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zu stellen. Das aktive Stimmrecht erlangt jedes
Mitglied mit der Vollendung des 15. Lebensjahres. Nach Erreichung des 18. Lebensjahres sind Mitglieder für die Organe des Vereins (§ 13) wählbar.
(2) Jedes Mitglied und Ehrenmitglied hat das Recht, die durch den Verein bereitgestellten Einrichtungen, im Rahmen der festgelegten Trainings- und
Wettkampfaktivitäten, für seine sportlichen Aktivitäten zu benutzen. Sofern sich ein Vereinsmitglied in seinen Rechten verletzt fühlt, besteht ein Beschwerderecht beim Vereinsvorstand.
(3) Sofern ein Mitglied länger als drei Monate mit seinen finanziellen Verpflichtungen in Rückstände gerät, ruhen sämtliche Mitgliedschaftsrechte bis zu deren Erfüllung.
§ 9 Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied und Ehrenmitglied ist verpflichtet den Verein in seinen sportlichen Bestrebungen und Zielen zu unterstützen sowie den Anordnungen des
Vorstandes sowie der von ihm bestellten Personen ( z. B. Übungs- und Spartenleiter/innen) Folge zu leisten.
(2) Der Jahresbeitrag ist von jedem Mitglied bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zu zahlen. Zur Begleichung des Jahresbeitrages ist ein
Lastschriftmandant/ eine Bankeinzugsvollmacht auszufüllen und dem Verein zu erteilen. Damit Rücklastschriften vermieden werden, ist eine Änderung
der Bankverbindung dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht nicht.
§ 10 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Zusätzliche Sonderbeiträge außerhalb des Mitgliedsbeitrages können durch die
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Ehrenmitglieder werden mit der Ernennung von den Mitgliedsbeiträgen befreit.
§ 11 Ausschluss
(1) Der Vorstand kann nach Anhörung des Beirates (§ 15) durch Beschluss Mitglieder bei groben Verstößen gegen Vereinssatzung, bei Handlungen,
die sich gegen den Verein, seiner Vereinsorgane, seine Zwecke und Ziele richten ( § 2 ), bei Verwirklichung schwerer Straftaten, bei Mitwirkungen oder
Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisation sowie aufgrund der dauerhaften Nichtbeachtung von Beschlüssen und Anordnungen der Vereinsorgane
und der durch den Vorstand bestellten Personen (z.B. Übungs- und Spartenleiter) vom Verein ausgeschlossen werden.
(2) Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem ausgeschlossenen Mitglied innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides
ein Widerspruchsrecht zu. Der Widerspruch ist schriftlich an den Vorstand zu richten und kann begründet werden. Ab Eingang des Widerspruches hat der Vorstand
innerhalb von 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Mitgliederversammlung hat über die weitere Mitgliedschaft des ausgeschlossenen
Mitgliedes mit einfacher Mehrheit zu entscheiden. Bis zu Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedschaftsrechte des ausgeschlossenen Mitgliedes.
Sofern das ausgeschlossene Mitglied sich in Besitz von Schlüsseln und Unterlagen des Vereines befindet, sind diese unverzüglich nach Zustellung des Ausschlussbescheides
an den Vorstand zu übergeben.
Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Ausgeschlossenem innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides das Recht der
Berufung an die vom Vorstand~ innerhalb eines Monats einzuberufende Mitgliederversammlung zu, deren Entscheidung endgültig ist. Von dem Zeitpunkt ab, an dem
das auszuschließende Mitglied von der Einleitung des Ausschlussverfahrens in Kenntnis gesetzt wird, ruhen die Mitgliedschaftsrechte und das Mitglied ist verpflichtet,
alle in seiner Verwahrung befindlichen Gegenstände, Urkunden usw. unverzüglich an den Vorstand zurückzugeben.
§ 12 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand (§13), der Beirat (§ 15) und die Mitgliederversammlung (§16).
§ 13 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, jedoch maximal acht Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für zwei Jahre gewählt, wobei Wiederwahlen
möglich sind.
(2) Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Besteht der Vorstand aus mehr als 4 Personen, so wird der Verein
durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
(3) Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann aus ihrer Mitte heraus ein Vorstandssprecher mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
(4) Den Mitgliedern des Vorstands kann eine Vergütung gezahlt werden. Über die Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 14 Aufgaben des Vorstands
(1) Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- der Vorstand bestimmt die Strategie und Ausrichtung sowie die innere und äußere Organisation des Vereins
- der Vorstand kann sich zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben einen Geschäfts- und Aufgabenverteilungsplan geben
- der Vorstand ist verantwortlich für die jährliche Einladung und Organisation der Mitgliederversammlung
- der Vorstand ist verantwortlich für die Erstellung der Jahresabschlüsse
- der Vorstand erläutert in der jährlichen Mitgliederversammlung anhand des Jahresabschlusses und der Budgetplanung die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Vereins, sowie die aktuelle und künftige sportliche Situation der einzelnen Sparten - der Vorstand erstellt jeweils für das kommende Geschäftsjahr eine detaillierte Budgetplanung
- der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen, welche auch digital/online durchgeführt werden können
- der Vorstand führt Protokoll über die Sitzungen, Beschlussfassungen werden schriftlich dokumentiert
- der Vorstand kann Aufgaben intern oder extern an andere Personen (unentgeltliche und/oder entgeltlich) übertragen, sofern es ihm nicht möglich ist,
diese aus dem Vorstandskreis selbst heraus zu erledigen (z. B. Erstellung von Jahresabschlüssen, Budgetplanungen, Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen usw.)
(2) Sofern kein Vorstandssprecher gewählt wird/wurde, ist jeweils vor Sitzungsbeginn ein Sitzungsverantwortlicher von den anwesenden Vorstandsmitgliedern
mit einfacher Mehrheit festzulegen/zu benennen. Dies ist im Protokoll schriftlich zu vermerken.
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind und/oder digital/online an der Sitzung teilnehmen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsprechers oder die des Sitzungsverantwortlichen.
Die Protokolle sind von mindestens einem Vorstandsmitglied oder der/des Protokollführerin/Protokollführers zu unterzeichnen oder entsprechend digital zu signieren.
Bei Dringlichkeit kann eine Beschlussfassung telefonisch oder digital/online durch die Vorstandsmitglieder herbeigeführt werden. Ein Protokoll ist zu erstellen
und im Nachgang zu unterzeichnen oder digital zu signieren.
(4) Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
(5) Nach Ablauf der Wahlperiode bleibt der Vorstand solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß durch die Mitgliederversammlung gewählt worden ist,
maximal jedoch sechs Monate nach dem Termin der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 15 Beirat
(1) Der Beirat besteht aus mindestens zwei, höchsten fünf Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder werden jeweils für zwei Jahre gewählt, wobei Wiederwahlen möglich sind.
(2) In den Beirat können Mitglieder oder externe Personen gewählt werden. Sie sollten über ausreichend Lebenserfahrung verfügen und das 40. Lebensjahr überschritten haben.
(3) Vorstandsmitglieder können nicht gleichzeitig Beiratsmitglieder sein.
(4) Der Beirat unterstützt den Vorstand und steht ihm beratend in wichtigen Vereinsangelegenheiten (z.B. sportliche und wirtschaftliche Entscheidungen, Änderung der
Satzung und des Vereinszweckes, Ehrung und Ausschluss von Mitgliedern, Schlichtung von Streitigkeiten innerhalb des Vereins) zur Seite. Der Beirat bringt sich aktiv in
das Vereinsleben ein und übernimmt, nach Absprache mit dem Vorstand, organisatorische Aufgaben nach innen und außen.
§ 16 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Mindestens einmal im Jahr, möglichst spätestens bis Februar des Folgejahres, ist vom Vorstand eine
ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Die Einladung muss durch Aushang im
Sportkasten und durch Veröffentlichung im örtlichen Marktspiegel, unter Angabe der Tagesordnung, erfolgen.
(2) Die Tagesordnung sollte folgende Punkte enthalten:
- Bericht des Vorstandes (z. B. wirtschaftliche Situation anhand des Jahresabschlusses, sportliche Aktivitäten usw.)
- Berichte der Sparten und Übungsleiter/innen
- Beschlussfassung über die Budgetplanung für das kommende Geschäftsjahr
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Entscheidung und Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern, die dem Vorstand mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich oder digital vorliegen
- Neuwahlen des Vorstandes und des Beirates, sofern nach § 13 und § 15 erforderlich.
Jedes Vereinsmitglied kann bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag
entscheidet der Vorstand. Über Anträge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden,
entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
(3) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und dieses von allen anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Vor jeder Wahl ist ein Wahlausschuss
zu bilden, bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern, die die Wahlen durchführen und ihr Ergebnis bekannt geben. Wahlen erfolgen durch Handheben, sofern nur ein Kandidat
zu Wahl steht. Sollten mehrere Kandidaten zur Wahl stehen, muss die Wahl schriftlich erfolgen.
(4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung
bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
(5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der
Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist so dann spätestens drei Wochen nach Eingang
des Antrages einzuberufen. Im Übrigen gelten die Ladungsfristen und Modalitäten wie bei einer ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 17 Kassenprüfer
Den Kassenprüfern, die in der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt werden, obliegt die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchungsvorgänge und Belege
auf der Grundlage der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes, sowie der Prüfung des Jahresabschlusses. Prüfungen sind in kürzeren Zeitabständen durchzuführen,
mindestens 2 x im Jahr. Ein Vorstandsmitglied kann nicht Kassenprüfer sein. Die Kassenprüfer werden ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
§ 18 Ausschüsse/Arbeitsgruppen
(1) Zur Bewältigung und Erledigung bestimmter Anlässe kann der Vorstand Ausschüsse oder Arbeitsgruppen bilden (z.B. für größere Sportveranstaltungen, Feste, Bau- und Renovierungsmaßnahmen).
(2 Die beteiligten Personen, die den Ausschuss bilden, müssen keine Mitglieder des Vereins sein. Einzelne Kompetenzen können dazu vom Vorstand auf beteiligte Personen übertragen werden. In den Ausschüssen/Arbeitsgruppen sollte jedoch mindestens jeweils ein Vorstands- oder Beiratsmitglied vertreten sein.
§ 19 Organisation des Sportbetriebs
Die einzelnen sportlichen Aktivitäten werden in Abteilungen/ Sparten bzw. Interessengemeinschaften zusammengefasst. Sie sollten durch Übungsleiter/innen oder
Trainer/innen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins, geführt werden. Der Jugend gilt die besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung des Vorstandes
bei allen sportlichen Aktivitäten innerhalb des Vereins.
§ 20 Ehrungen
(1) Für außerordentliche Verdienste rund um den Verein kann ein Mitglied durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt werden. Zur Ernennung ist
eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
(2) Als weitere Anerkennung für besondere Verdienste im sportlichen oder sozialen Umfeld des Vereins, kann der Verein Mitglieder mit der Ehrennadel oder Urkunden auszeichnen.
Der Verein kann eine Ehrenordnung erlassen.
§ 21 Auflösung des Vereins, Änderung des Vereinszweckes
(1) Die Auflösung des Vereins oder eine Änderung des Vereinszweckes (§2) kann nur erfolgen, sofern der Vorstand oder 1/3 der Mitglieder dies beantragen.
Die Beschlussfassung darüber muss durch die Mitgliederversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Die Ladungsfristen und
Modalitäten der Abstimmung gemäß § 14 sind einzuhalten.
(2) Eine Auflösung ist dann erforderlich, wenn der Verein führungslos wird, d. h., sich kein neuer Vorstand finden lässt oder kein wirtschaftlicher Vereinsbetrieb mehr möglich ist.
(3) Das Vereinsvermögen ist im Fall der Auflösung nach Begleichung der zum Auflösungszeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten treuhänderisch an die Stadt Sontra für maximal
fünf Jahre zu übertragen. Sollte sich innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach dem Auflösungsbeschluss ein neuer Sportverein in Wichmannshausen gründen, ist ihm das aus
der Auflösung verbliebene Vermögen durch die Stadt Sontra zurück zu übertragen. Sofern keine Neugründung in dem Zeitraum von fünf Jahren erfolgt, muss die Stadt Sontra das
restliche Vermögen unmittelbar und ausschließlich an noch in Wichmannshausen bestehende gemeinnützige Vereine (z.B. Freiwillige Feuerwehr, Heimat- und Verkehrsverein)
übertragen. Sollten zu diesem Zeitpunkt keine gemeinnützigen Vereine mehr in Wichmannshausen existieren, können andere gemeinnützige Organisationen im Stadtgebiet der
Stadt Sontra bedacht werden.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
Im Jahre 1913 fand in Reichensachsen ein Turnfest statt, an dem einige junge Männer aus Wichmannshausen aktiv teilnahmen. Diese Sportler waren davon derart begeistert, dass sie beschlossen auch in Wichmannshausen einen Sportverein zu gründen. Dieser Gedanke wurde am 1. Juni 1913 in die Tat umgesetzt und der Fußballclub "Germania 1913" gegründet. |
Hier ein Bild der Schülermannschaft von 1938/39![]() |
Nach Ausbruch des zweiten Weltkriegs wurde der Spielbetrieb solange wie möglich mit den verbliebenen jugendlichen Spielern aufrecht erhalten, ehe er durch die Kriegswirren gänzlich zum Erliegen kam. Vieler Mühe bedurfte es, nach Ende des Krieges wieder sportliche Aktivitäten ins Leben zu rufen, zumal der Krieg große Lücken in die Mitgliederschaft gerissen hatte. |
Schon in frühen Jahren wurde in Wichmannshausen erfolgreich Fußball gespielt, so dass man im Spieljahr 1949/50 der ersten Aufstieg feiern konnte. |
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Die Turnerfrauenriege von 1953 |
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In dieser Zeit führte Heinrich Reimuth den Verein, sein Nachfolger wurde 1954Georg Axt III. 1955 - 56 fungierte Fritz Praetsch als Vorsitzender, bis 1961Heinrich Bartholmai. In diesem Jahr gab es Höhen und Tiefen im Vereinsleben, so der Abstieg der 1. Fußballmannschaft aus der A - Klasse 1960. In den Jahren 1962 bis 1964 war Albert Reimuth Vorsitzender. Dem Verein wurde damals eine Satzung gegeben, es erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht. Durch Tausch mit Kirchenland konnte mit dem Bau des heutigen Sportplatzes in unmittelbarer Nähe des Dorfes begonnen werden. Willi Hildebrandt wurde 1965 zum Vorsitzenden gewählt, in jenem Jahr zählte der Verein 160 Mitglieder. 1967 stieg man erneut in die A-Klasse auf. |
Aufstieg in die A-Klasse 1967![]() |
Die Uwe-Seeler-Halle |
1970 wurde mit dem Bau der Umkleidehalle am Sportplatz begonnen, die Einweihung der Halle erfolgte 1972. In diesem Jahr wurde auch mit dem Spielbetrieb im Tischtennis begonnen. Auch der Wiederaufstieg der ersten Mannschaft in die A - Klasse fiel in diese Zeit. Im Jahre 1973 feierte man das 60-jährige Bestehen des Vereins. Die Sporthalle erhielt den Namen des Ehrenspielführers der deutschen Nationalmannschaft, Uwe Seeler. Dieser ist gleichzeitig seit 1976 Ehrenmitglied des Vereins. |
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Die Feierlichkeiten zum Jubiläum dauerten vom 1.- 4. Juni 1973 mit dem in Wichmannshausen unvergesslichen Höhepunkt, dem Spiel der I. Mannschaft gegen die Altligamannschaft des Hamburger SV, das durch den ehemaligen Hessische Justizminister Karl Hemfler geleitet wurde. Das Spiel endete 7:5 für die Altligamannschaft, in der Uwe Seeler immer noch seine Klasse aufblitzen ließ. Das Spiel gegen den Hamburger SV, der mit vielen prominenten Spielern angetreten war, bildete einen sportlichen Höhepunkt in der Vereinsgeschichte, der nicht nur in Wichmannshausen unvergessen geblieben ist. |
Bilder vom 1.- 4. Juni 1973 |
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Bereits ein Jahr später besucht der TSV Wichmannshausen unter dem damaligen Spartenleiter Karl Dietrich die AH-Mannschaft des HSV. |
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Daneben ist die Gründung einer Frauenturnriege hervorzuheben, die noch heute durch viele Aktivitäten aufhorchen lässt. Auch das Jungenturnen erlebte einen Aufschwung. 1976 wechselte der Vorsitz von Willi Hildebrandt auf Ottmar Kümmel. Am Sportplatz begann man, eine Trainingsbeleuchtung zu installieren, so dass die Trainingsmöglichkeiten der Fußballer insbesondere im Winter verbessert waren. Das folgende Jahr brachte wieder einen Wechsel im Vorsitz. Hans-Dieter Grützner löste Ottmar Kümmel ab. |
Zum 65-jährigen Jubiläum gelang es dem TSV Wichmannshausen unter der Führung des Vorsitzenden Hans-Dieter Grützner die Adidas-Prominentenmannschaft mit Uwe Seeler nach Wichmannshausen zu holen, und wer erinnert sich nicht an die klangvollen Fußballernamen aus dieser Zeit - auch dies wieder ein sportlicher Höhepunkt im Vereinsleben. |
TSV Wichmannshausen – Uwe Seeler Prominententeam 3:6![]() |
In den folgenden Jahren wurde der Anbau der Uwe-Seeler-Halle in Angriff genommen, so dass nach Fertigstellung auch die Turner und Tischtennisspieler optimale Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung hatten. |
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![]() Norbert Schilling empfängt die Glückwünsche von Kreisfußballwart Becker |
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Im Folgejahr konnte der TSV Wichmannshausen den Pokalsieg auf Kreisebene wiederholen. Diesmal hieß der Gegner SG Sontra. Am Ende siegte die Mannschaft von Spielführer Norbert Schilling mit 5:2. |
Hans Berlipp übergibt den 2. Tennisplatz an den Vorsitzenden der Tennisabteilung, Norbert Schilling |
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Wenige Tage nach der Grenzöffnung fanden Sportfreunde aus Heyda/Thüringen ihren Weg nach Wichmannshausen, und man beschloss eine Partnerschaft zwischen dem TSV Wichmannshausen und den Fußballern aus Heyda zu gründen. Im Mai 1990 kam des dann zum ersten Besuch einer Abordnung aus Heyda in Wichmannshausen. Neben einem Fußballspiel zwischen den Mannschaften beider Vereine wurde die neue Freundschaft auch zünftig gefeiert, und ein Jahr später fuhren die 1. und 2. Mannschaft zum Gegenbesuch nach Thüringen. |
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Sowohl die 1. als auch die 2. Mannschaft wurden Meister in ihrer Klasse und stiegen auf. Die 1. Mannschaft erzielte in dieser Saison 45:11 Punkte und eine Torbilanz von 109:26 Tore, wobei Günter Stunz mit 27 Treffern Torschützenkönig der Klasse wurde. Herausragend in dieser Saison auch Markus Altman, der in allen 28 Meisterschaftsspielen eingesetzt wurde. |
Im März 1995 wird der Um- und Ausbau der Uwe Seeler Halle nach fast einjähriger Bauzeit vollendet. Durch diesen Ausbau konnte das Angebot an Hallensportarten im Verein noch einmal gesteigert werden. Zusätzlich wird seit dieser Zeit wird zusätzlich Badminton und Rückengymnastik angeboten. |
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In ihren Ansprachen bedankt sich 1. Vorsitzender Hubert Deiß bei den vielen freiwilligen Helfern, die durch ihren Arbeitseinsatz zum Gelingen des Ausbaus der Uwe Seeler Halle beigetragen haben, und den aktiven Sportlern des TSV Wichmannshausen eine optimale Übungsstätte geschaffen haben. Mit Stolz erklärt H. Deiß, dass für ihn mit der Fertigstellung der Halle ein persönlicher Traum in Erfüllung gegangen sei. |
![]() Umbau der Halle |
![]() Bepflanzung der Grünanlage |
Bei der Eröffnungsfeier der neuen Halle präsentieren sich die unterschiedlichen Sparten des Vereins den zahlreichen Zuschauern: |
![]() Tischtennis |
![]() Rückengymnastik |
![]() Jungenturnen mit Uwe Bartholmai |
![]() Gymnastikgruppe von Gaby Teister |
![]() Kinderturnen mit Silke Berlipp |
![]() Gymnastikgruppe von Anne Hartwig |
Durch die neugeschaffenen Übungsbedingungen konnten im gleichen Jahr auch wieder das Turnen der Jungen sowie eine Männerturngruppe ins Leben gerufen werden. Bei der Kinderturngruppe von Silke Berlipp war die Anzahl der Kinder in den Übungsstunden so sehr angestiegen, dass eine zweite Übungsleiterin gesucht werden musste. |
Der sportliche Höhepunkt des Jahres 1996 war das Internationale Jugendturnier für B-Jugendmannschaften am 25. und 26. Mai. Die vielen Zuschauer, die an diesen beiden Tagen das Sportgelände in Wichmannshausen besuchten, sahen zum Teil hochklassigen Jugendfußball. Ihre besondere Klasse konnte hierbei unsere Mannschaft unter Beweis stellen und schaffte den Einzug in das Finale. Hier musste man sich jedoch trotz guter Leistung mit 1:3 nach Verlängerung gegen die Mannschaft der Bezirksauswahl Braunschweig geschlagen geben. |
![]() Hubert Deiß, Edmund Pliefke, Maikel Buchenau |
![]() B-Jugend nach dem Turnier mit Pokal |
Ihre herausragende Klasse stellte die B-Jugend in diesem Jahr bereits in der Hallensaison unter Beweis, als man nach einem Sieg über den KSV Baunatal Hallenbezirksmeister wurde. |
![]() Siegerehrung |
![]() Mannschaft mit Ehrenteller |
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Im Seniorenbereich war Wichmannshausen am 13. Juli 1996 Austragungsort für den Thüringen-Cup, der jedes Jahr zwischen zwei Mannschaften aus dem Sportkreis Eschwege und aus Thüringen ausgespielt wurde. Neben dem TSV Wichmannshausen nahm für den Kreis Eschwege die SG Paffenbachtal/Schemmergrund an diesem Turnier teil.
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Erneut für Furore sorgt eine Jugendmannschaft im Jahr 1997. Die C-Jugend mit ihrem Betreuer Harry Niebeling schaffte es, in das Pokalendspiel um die Hessenmeisterschaft zu gelangen. Hier musste man sich allerdings der Mannschaft von Eintracht Frankfurt geschlagen geben. Dennoch war das Erreichen dieses Endspiels der größte Erfolgs einer Fußballmannschaft in der Vereinsgeschichte. Großen Anteil an diesem Erfolg hatte Christian Hildebrandt, der dafür auch mit der Nominierung in die Hessenauswahl belohnt wurde. |
Ein Trainerkarussell erlebte der Verein seit der Saison 1998/99. Zunächst übernahm Harry Herzog im Sommer 98 das Amt von Bernhard Fernau, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung stand. Nach nur vier Spieltagen kündigte H. Herzog und Rüdiger Deiß übernahm bis zum Saisonende den Trainerposten, die man mit einem guten 5. Platz abschloss. Zur neuen Saison konnte Bernhard Fernau zunächst erneut als Trainer gewonnen werden, doch auch er gab sein Amt in der laufenden Saison auf, und Rüdiger Deiß übernahm erneut die Betreuung der Mannschaft bis zur Winterpause, in der Norbert Schilling den Trainerposten übernahm. |
Dabei wird nicht nur Fußball gespielt, sondern auch das Kinderturnen gewinnt immer mehr an Bedeutung. So konnte 1999 Doris Büschel als Übungsleiterin für das Mädchenturnen der Altersklassen 6-10 Jahre gewonnen werden. Zu ihren Übungsstunden sind regelmäßig bis zu 20 Mädchen anwesend. Das Kinderturnen der Jungen wurde von Uwe Bartholmai und Gerhard Küllmer geleitet, deren Übungsstunden ebenfalls immer gut besucht waren. |
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Doch auch die älteren Vereinsmitglieder kommen nicht zu kurz. Seit 1999 erfreut sich das Turnen der Alten Herren sowie die angebotene Rückenschule immer größerer Bedeutung. Bei der Tennisabteilung kam es in diesem Jahr zu einem Wechsel in der Führung, Horst Benz übernahm den Vorsitz von Andreas Trube. Auch im Jahr 2000 machten vielschichtige Probleme die Vereinsarbeit immer schwieriger. Um Mitgliedsbeiträge für ALLE bezahlbar zu halten, sind die Vereine immer mehr auf die Förderung durch Firmen und Privatpersonen angewiesen. Der neu gegründete Förderverein „Fußballfreunde Wichmannshausen e. V.“ wurde am 10. Januar 2000 im Vereinsregister eingetragen und will seinen Beitrag dazu leisten, dass auch weiterhin alle Sportler ihren Sport betreiben können. Die A- und B – Jugend wurden Kreispokalsieger. Die D – Jugend spielte im „Volkswagenmasters“ gegen den Bundesligisten VFL Wolfsburg. Im Jahr 2001 konnte der Verein elf Fußballmannschaften melden, von der ALT HERREN bis hin zur BAMBINI. Dadurch gab es immer wieder Probleme bezüglich der Benutzung des Sportplatzes. Der Versuch einen Ausweichplatz zu schaffen, war leider erfolglos. Einen großen Erfolg schafften die Seniorenfußballer. Die 1. Mannschaft erreichte einen Relegationsplatz für die Bezirksliga und die 2.Mannschaft wurde ohne Niederlage, mit 162 Toren, Meister der C-Liga. Torschützenkönig wurde Frank Hildebrandt mit 49 Treffern. Weitere Erfolge waren: Hessenpokalsieger, das Erreichen des Endspieles um den Kreissparkassenpokal, 2. Platz der Hallenmeisterschaft und Sieger des Hallenmasters. Jugendleiter Harry Niebeling betreute mit seinem Team über 80 Jugendliche im Jugendfußball. In einer JSG mit Herleshausen / Nesselröden / Ulfegrund und Wichmannshausen waren neun Mannschaften gemeldet, welche bis in der Bezirksoberliga spielten. Die A- und B – Jugend konnten Hallenkreismeister werden. Vereinsmeister im Tennis wurden Mark Cebulla, der Tobias Riedel im Endspiel besiegte. Die von Susanne Larbig durchgeführte RÜCKENSCHULE bei den Alt-Herren-Turnern fand regen Anklang. |
Hervorragende sportliche Ergebnisse erzielten die Seniorenmannschaften. Mit 64 Punkten stieg die 1. Mannschaft in die Bezirksoberliga auf. |
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Die 2. Mannschaft erreichte mit 67 Punkten einen Relegationsplatz und hat sich gegen Netra und Wildeck in den Relegationsspielen durchgesetzt, stieg damit in die A-Klasse auf. Die 2. Mannschaft erreichte pro Spiel im Durchschnitt 4,71 Tore!! |
Das 90.jährige Jubiläum im Jahr 2003 wurde mit einer Festwoche vom 11. Juni bis 15.Juni 2003 mit vielen sportlichen Höhepunkten gefeiert. Trotz Nachwuchsproblemen schafften die Volleyballerinnen den Klassenerhalt in der Bezirksliga. Besonders hervorzuheben ist hier die Schülermannschaft, mit dem Aufstieg in die Jugend-Oberliga-Hessen. Dies war auch ein Verdienst der Betreuer Hubert Iffert und Klaus-Dieter Stunz. Die Damen-Volleyballmannschaft musste aus dem Serienspielbetrieb zurückgezogen werden. Erstmals konnte im Bereich der Gymnastik Aerobic von Sandra Koch angeboten werden. Im laufenden Jahr übernahm Hubert Deiß das Amt des Jugendleiters. |
2004 wurde die benötigte Bezuschussung für einen zusätzlichen Geräteraum gestrichen, so dass dieser nicht gebaut werden konnte. Viel zu früh verstarb plötzlich und unerwartet unser Sportkamerad, Freund und ehemaliger 1. Vorsitzender Stefan Axt am 30. September 2004 mit 38 Jahren. Die Feuerwehr und der Sportverein empfingen Gäste aus LE Sap, die ein Jahr zuvor besucht worden waren. Neben Besichtigungen und sportlichem Kräftemessen, kam auch die Geselligkeit nicht zu kurz.
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EIm Jahre 2005 wurden auch von Christiane Kümmel und Gaby Teister eine Walking Gruppe gegründet. Die Nachfrage war groß und seit dieser Zeit bereichert eine weitere Abteilung unseren Verein. |
Mit nur einer Niederlage und zwei Unentschieden stieg die erste Seniorenmannschaft in 2005 sofort wieder in die Bezirksoberliga auf. Zum ersten Mal gewann die erste Mannschaft den Friedola–Pokal durch einen 3:1 Sieg gegen SV Weidenhausen. |
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2006 geht eine Ära zu Ende, |
Die Auszeichnung „Pluspunkt Gesundheit“ erhielt der Verein, nachdem Christiane Kümmel entsprechende Lehrgänge besucht hatte. |
2007 fanden Vorstandsneuwahlen statt. Neu ins Team kamen Mark Löffler als 2. Vorsitzender., Nicky Weimar als Kassierer und Bernd Schellhase als Spartenleiter Fußball. Der Clubraum erhielt neue Fenster und wurde renoviert. |
Zum dritten Mal fand ein Jugend-Camp im Juli statt. An drei Tage, mit 83 Kindern, konnte wieder ein tolles Programm geboten werden. |
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Die im August durchgeführte Sportwoche unter der Schirmherrschaft von Otto von Boyneburgk war ein großer Erfolg. Zum Abschluss erfolgte ein Turnier aller örtlichen Vereine. Die zweite Mannschaft gewinnt den Sparkassenpokal mit 1:0 gegen Meißner II in der Verlängerung und auch das Relegationsspiel gegen GSV Baunatal II, ist damit in die Bezirksliga aufgestiegen. Neu ist das Turnen mit dem Müttern. |
Das Endspiel 2008 um den Hessenpokal auf Kreisebenen, gewann die erste Mannschaft in der Verlängerung mit 4:3 gegen den A-Ligisten Hebenshausen. |
Im Jahre 2009 wurde die „Kleinkinderturnen-Gruppe“ von Annette Graumann und Andrea Siebert neu ins Leben gerufen. |
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Am 2. Walking – Tag beteiligten sich achtzig Sportler. Die Gewinn aus dieser Veranstaltung wurden für eine schöne Sitzgruppe am „Boyneburg-Parkplatz“ verwendet. |
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In der neue Jugendspielgemeinschaft Sontra/Wichmannshausen sind Mannschaften von der A – bis zur Bambini gemeldet. Die zweite Seniorenmannschaft gewinnt gegen Eschwege 07 II den Sparkassenpokal. Bei der gastronomischen Abwicklung im Clubhaus hat es Veränderungen gegeben. Norbert Herger legte sein Amt nach zwei erfolgreichen Jahren nieder. Ein neues Thekenteam konnte gefunden werden. |
Auch im Jahr 2010 klappte die Zusammenarbeit in der JSG Sontra/Wichmannshausen sehr gut. Erfolge stellten sich ein: Pokalsieger wurde die C – Jugend, die B – Jugend Kreismeister und den zweiten Platz erreichte die A – Jugend. Dies alles unter der Leitung von Günter Stunz mit seinen Helfern. Trotz gewonnener Relegation und Verbleib in der Gruppenliga, trat Trainer Wolgang Poweleit Anfang der neuen Saison zurück. Neuer Trainer wurde Thomas Hesse. Neue Turngeräte, wie Flexi - Bar bzw. größere, weiche Turnmatten erweitern die Übungsmöglichkeiten im Turnbereich, ebenso wie neue Spielgeräte für das expandierende Kleinkinderturnen. Vor 40 Jahren nahm die Tischtennissparte den Spielbetrieb wieder auf. Die Spieler Wilfried Rabe, Reinhold Weimar, Gottfried Schilling, Peter Riedel und Helmut Adolf begannen mit den Wettkämpfen im Kreis. Im Rahmen eines Konjunkturpaketes fand eine umfangreiche Renovierung der Halle statt. Am 11. März erfolgte die Wahl eines neuen Vorstandes bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung. Uwe Bartholmai übernahm das Amt des ersten Vorsitzenden und Nicky Weimar wurde 2. Vorsitzender, Dirk Rabe Hauptkassierer, Björn Fey sein Stellvertreter, Guido Schilling Schriftführer, Sven Schellhase Sparten- und Günter Stunz Jugendleiter. Der von der Walkinggruppe sehr gut organisierte Walking–Tag im April stellte mit 166 Teilnehmer einen sehr guten Start in das Sportjahr dar. Der langjährige Vereinsvorsitzende, Hubert Deiß, wurde anlässlich des Kreissporttages, für seine herausragenden Leistungen beim TSV geehrt. Den Helfern aller Baumaßnahmen in 2010 und 2011 wurde mit einer „Helferfeier“ für durchgeführten Maßnahmen gedankt. Ein Trainerwechsel vollzog sich im Seniorenfußball. Thomas Hesse ging, Chris Jauer, kam. |
Der ersten Tischtennismannschaft gelang, nach gewonnener Relegation gegen Fürstenhagen, der Aufstieg in die Kreisliga. |
von links: M. Novy, R. Holtorp, J. Wike, W. Rabe, H. Rimbach, D. Reimuth |
Mit Beate Fey gibt es seit diesem Jahr eine neue Übungsleiterin, so dass sich das Turn- und Gymnastikangebot nochmals erweitert hat. |
Im Dezember 2011 fand das größte Ereignis des Jahres statt. Der Radiosender HR4 war mit der Sendung “Mein Verein“ zu Gast. 350 Gäste waren begeistert. Trotz des Engagement und dem Spaß mit dem die Sportkameraden/innen an der Veranstaltung teilnahmen, konnte die nächste Runde nicht erreicht werden. |
Der bei der HR-4 Veranstaltung erwirtschaftet Erlös wurde, ebenso wie ein Teil des Gewinns den die Gymnastikfrauen während des Weihnachtsmarktes erzielt hatten, für die Renovierung unserer Kirche gespendet. |
Herr Pfarrer Weidner, konnte einen Betrag in Höhe von 700,00 € entgegen nehmen! |
Für 41 Jahre aktiver Schiedsrichtertätigkeit wurde Gottfried Schilling bei der Jahreshauptversammlung geehrt. Eine neue Ballmaschine der Tischtennisabteilung konnte gekauft werden und wird fleißig genutzt. Vordere Tabellenplätze der Tischtennisspieler sind der Lohn. Die Lautsprecheranlage am Sportplatz ist in diesem Jahr erneuert worden. 2012 stieg die 1. Seniorenmannschaft aus der der Gruppenliga ab. |
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Die Planung für das große Fest „100 Jahre TSV“ im Jahr 2013 nahmen mit der Gründung eines Festausschusses unter der Leitung von Nicky Weimar klare Formen an. |